ICOMOS - Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz

- Schlossgarten St. Andreas, Cham, Kanton Zug

- Friedhof St. Michael, Zug, Kanton Zug
Schützen und pflegen kann man nur, was man kennt. Deshalb hat 1971 das neugegründete Komitee für historische Gärten des ICOMOS die Landesgruppen beauftragt, Listen schützenswerter Gärten zu erstellen. Inzwischen ist auch in der Schweiz der Schutz von historischen Gärten und Anlagen sowie das Erarbeiten entsprechender Inventare in verschiedenen kantonalen Gesetzen explizit festgelegt worden, zum Beispiel im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (1992, § 203): "Schutzobjekte sind: ... wertvolle Garten- und Parkanlagen ... über die Schutzobjekte erstellen die für die Schutzmassnahmen zuständigen Behörden Inventare."
Der rasant fortschreitende Verlust historischer Gärten hat mehrere Ursachen. Gärten sind aus lebendigem Material, was zu rascheren Veränderungen der gestalteten Form als bei Gebäuden führt. "Umbauten" sind mit ungleich kleinerem Aufwand als bei Gebäuden zu machen und in den meisten Fällen ohne Baugesuch. Gärten sind für Denkmalpfleger eher fremd, da sie deren Werkstoff Pflanze wenig kennen. Oft fehlt ihnen eine kompetente Fachberatung, die Ausbildung geht zu wenig auf das Kulturgut 'Garten' ein. Die zeitgenössische Gartenkultur ist nach dem Zweiten Weltkrieg auf den Nullpunkt gesunken. Als Folge wurden historische Gärten nicht als Kulturleistung anerkannt und deshalb auch nicht geschützt und gepflegt. Zudem ist der dauernde Aufwand in der Gartenpflege hoch und teuer. Gärten gelten oft als Bauerwartungsland und werfen als Bauland eine hohe Rendite ab. Diese Sicht wird durch das Erb- und Steuerrecht unterstützt. Die Erfassung muss also so rasch wiemöglich geschehen.
Die Arbeitsgruppe «Gartendenkmalpflege» des ICOMOS hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit verwandten Organisationen eine Liste historischer Gärten und Anlagen zu erstellen. Die Gärten und Anlagen werden gesamtschweizerisch und möglichst breit gefasst, denn nur vor dem Hintergrund einer Fülle kann der Einzelfall richtig beurteilt, die Spitzenleistungen und der gute Durchschnitt erkannt werden. Die Auswertung von Literatur, Inventaren (aber nicht von Archivalien) und die Begehung der Gemeinden führen zur Auffindung der Objekte. Begutachtet werden in der Schweiz alle Freiräume, die vor 1960 mit baulichen oder pflanzlichen Mitteln gestaltet wurden, z.B. Garten- und Parkanlagen, Alleen, Plätze, Friedhöfe, Sport-, Spiel- und Schulanlagen. Private Gärten werden dabei in der Regel nicht betreten.
Die Objekte werden nach folgenden Hauptkriterien beurteilt:
Wertvolle historische Substanz z.B. Pflanzen, Wege, Pavillons, Geländemodellierung
Geschichtliche Bedeutung, z.B. Parkanlage um eine für den Ort bedeutende Industrieanlage
Untrennbare Zugehörigkeit zu einem bedeutenden Gebäude.
Erfasst werden somit nicht die schönsten Gärten der Gemeinde, sondern möglichst alle, die für die verschiedenen Epochen von Bedeutung sind.
Mit der Liste werden drei Ziele verfolgt:
Denkmalpflege-, Naturschutz- und Planungsämtern soll ein Anstoss gegeben werden, in ihrer Arbeit historische Gärten und Anlagen als Schutzobjekte zu berücksichtigen. Den betroffenen Ämtern wird ein Exemplar der kantonalen Liste kostenfrei überlassen, damit diese in den Arbeitsalltag einfliessen kann. In einem zweiten Schritt kann die Liste zu einem rechtskräftigen Inventar ausgearbeitet werden.
Die Liste bildet eine gesamtschweizerische Grundlage für die wissenschaftliche Erforschung der Geschichte der Schweizer Gartenkultur und der Gartenkunst im allgemeinen.
Aus den gesammelten Daten soll eine Publikation entstehen, die einer breiten Öffentlichkeit den Reichtum und die Vielfalt schweizerischer Gärten und Anlagen vorstellt.
Mit den Vorbereitungen zur Erfassung wurde 1992 begonnen, 1995 wurden erste Erfahrungen mit dem Pilotkanton Aargau gemacht. Die ICOMOS-Listenerfassung historischer Gärten und Anlagen der Schweiz, ein ehrgeiziges Grossprojekt, ist dieses Jahr der Vollendung einen grossen Schritt nähergekommen. Bis zum November 2009 konnte in 24 von insgesamt 26 Kantonen die ICOMOS-Listenerfassung historischer Gärten und Anlagen abgeschlossen und den Kantonen übergeben werden: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel Stadt, Basel Landschaft, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Thurgau, Tessin, Uri, Zug und Zürich. Im Jahr 2009 wurde die Liste des Kantons Solothurn abgeschlossen und die 2008 fertiggestellten Kantonslisten von Nidwalden (Mai) und dem Tessin (Oktober) den zuständigen Behördenvertretern übergeben. Im Frühjahr startete die Listenerfassung in den zwei verbleibenden Kantonen Waadt und Wallis. Der Abschluss dieser zwei Listen ist für 2012 vorgesehen.
• Manual de [pdf]
• Manuel fr [pdf]
• Manuale it [pdf]
Anfragen zur Listerfassung und Listeneintragungen:
Ignaz Sieber
Hager Landschaftsarchitektur AG
Bergstr. 85
CH-8032 Zürich
Tel. +41-44-266 30 13
Fax. +41-44-266 30 20
gaerten at icomos.ch
